Einspeisevergütung 2023
Aktuelle Informationen für Betreiber von Solaranlagen
Im Laufe der Jahre hat sich die Einspeisevergütung für Privatbetreiber von Solarstromanlagen deutlich geändert. Die Einführung des EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) führte zu einer erneuten Veränderung der deutschen Solarlandschaft. Die folgenden Zeilen enthalten eine Zusammenfassung aller Informationen zu den Tarifen und Vorschriften für das Jahr 2023.

Was ist eine Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist die finanzielle Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagen oder Windkraftanlagen in das öffentliche Stromnetz. Die Höhe der Vergütung wird von der Regierung oder den Energieversorgungsunternehmen festgelegt. Die Vergütung ist ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage und ist daher für den Ausbau erneuerbarer Energie von Bedeutung.
Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Im Jahr 2000 wurde die Einspeisevergütung vom Gesetzgeber eingeführt. Das Ziel war die Etablierung von erneuerbaren Energien, die ohne Unterstützung nicht konkurrenzfähig sind. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Vergütung festgelegt. Seit 2000 wurde das EEG mehrfach überarbeitet und die Regelungen sowie die Höhe der Einspeisevergütungen angepasst. Die allmähliche Senkung der Vergütungssätze führt zu einer Degression. Die Degression wurde im Jahr 2009 an den bundesweiten Zubau von PV-Kapazitäten geknüpft. Dies bedeutet, dass die Vergütung im Folgejahr schneller sinkt, wenn viele Photovoltaikanlagen gebaut werden. Die Absenkung der Einspeiseverfügung erfolgte verlangsamt, wenn der Zubau zu langsam voranschritt. Durch die EEG-Novelle 2012 und die PV-Novelle wurde die Vergütung um 15 % reduziert und eine Basisdegression von 1 % pro Monat festgelegt. Die Förderkürzungen wurden im Jahr 2014 geringfügig reduziert und die Basisdegression betrug nur noch 0,5 % Der Wert wird monatlich festgelegt. Darüber hinaus wurde ein jährlicher Zubau von 2,5 Gigawatt (brutto) angestrebt. Seit der EEG-Novelle im Jahr 2021 beträgt die Basisdegression nur 0,4 %. Die Bundesregierung entschied sich im Osterpaket 2022, die Degression bis 2024 auszusetzen. Sie hob die Vergütungssätze leicht an.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung 2023?
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Nennleistung der Photovoltaikanlage und dem Vergütungsmodell ab. Bei der Vergütung wird zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung unterschieden. Die Vergütung hängt von der Inbetriebnahme der Anlage ab. Die Einspeisevergütung wird in der Regel kontinuierlich reduziert. Die aktuellen Einspeisevergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen gelten bereits am 30. Juli 2022. Anlagen mit einer Nennleistung unter 10 kWp erhalten eine Einspeisevergütung in Höhe von 8,6 Cent pro Kilowattstunde. Bei Anlagen über 10 kWp und unter 40 kWp liegt der Satz bei 7,5 Cent pro kWh. Die Vergütung für große Anlagen mit einer Nennleistung über 40 kWp liegt bei 6,2 Cent pro kWh. Für die Volleinspeisung in das öffentliche Netz wird zusätzlich ein leistungsabhängiger Zuschlag berechnet.
Große Veränderungen durch Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat sich im Jahr 2023 deutlich verändert. Die Änderungen betreffen die Art und Weise, wie Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die wichtigste Neuerung ist die Unterscheidung zwischen Überschuss- und Volleinspeisung. Bei einer Überschusseinspeisung wird der Solarstrom überwiegend selbst verbraucht. Überschüsse werden gegen eine Vergütung in das Stromnetz eingespeist. Bei einer Volleinspeisung werden die erzeugten Photovoltaik-Strommengen in das öffentliche Netz eingespeist. Aufgrund der hohen Haushaltsstrompreise und niedrigen Gestehungskosten von Solarstrom ist die Volleinspeisung wirtschaftlicher geworden. Dies führte zu einer deutlichen Aufwertung der Volleinspeisung. Bei der Auswahl des Vergütungsmodells und der Einspeisevergütung ist die Nennleistung der Photovoltaik-Anlage von entscheidender Bedeutung. Kleine Anlagen von 10 kWp profitieren vor allem von der Volleinspeisung. Größere PV-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 10 kWp und 750 kWp bieten eine niedrigere Grundvergütung, allerdings ist eine Volleinspeisung ohne Zuschlag möglich.
Einspeisung bei Photovoltaik-Großanlagen
Großanlagen unterliegen meist besonderen Regelungen und Vergütungsmodellen. Die Einspeisevergütung kann je nach Größe und Art der Anlage deutlich variieren. Zur Sicherstellung wirtschaftlicher Erfolge sind Informationen über die aktuellen Vergütungssätze und Vorschriften bei der Planung und Umsetzung von Großanlagen wichtig.
Optimale finanzielle Rentabilität: Konzept der Anlagenzusammenfassung
Die Installation mehrerer Photovoltaik-Anlagen auf einem Dach ist eine interessante Option für Anlagenbetreiber. Dies ermöglicht die Verwendung verschiedener Vergütungsmodelle. Während eine der Anlagen zur Volleinspeisung arbeitet, versorgt die zweite Anlage den Haushalt mit Solarstrom und speist lediglich den Überschuss ein. Das Konzept wird häufig als Anlagenzusammenfassung bezeichnet. Zur Erstellung einer Anlagenzusammenfassung sind gesonderte Zähler für beide Anlagen erforderlich. Dadurch können die selbst genutzten und eingespeisten Energiemengen exakt erfasst werden. Durch dieses flexible Modell ist es möglich, die Stromerzeugung und -nutzung optimal anzupassen. Dies ermöglicht eine Maximierung der finanziellen Rentabilität der Photovoltaikanlage.
Degressionsmechanismus im EEG 2023
Das EEG 2023 bringt eine weitere wichtige Veränderung mit sich. Früher wurden die Einspeisevergütungen monatlich angepasst. Die Höhe der Vergütung basiert auf dem Zubau von Photovoltaikanlagen im Verhältnis zum politisch gewünschten Zubaukorridor. Dies führte zu einer Verringerung der Einspeisevergütung. Aufgrund des EEG 2023 ist eine monatliche Degression bis 2024 nicht vorgesehen. Ab dem Jahr 2024 wird eine halbjährliche Degression eingeführt. Die Einspeisevergütung wird voraussichtlich ein Prozent betragen. Aufgrund der geringeren Vergütungssätze haben Anlagenbetreiber eine gewisse Planungssicherheit.